| Parlamentarische Tätigkeit |
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Die parlamentarischen Aufgaben umfassen die Beteiligung an den vier eidgenössischen Parlamentssessionen (Frühling, Sommer, Herbst, Winter), die jede drei Wochen dauern, den Kommissionssitzungen und den Delegationen. Die Kommissionen haben die Pflicht, die vom Parlament stammenden politischen Themen zu vertiefen. Ihre Aufgabe ist beendet, sobald sie die Anträge, in ständiger Mitarbeit mit dem Bundesrat, dem Plenum des National-, bzw. Ständerat übergeben. Der Nationalrat verfügt über 12 permanente Kommissionen: 10 Legislativkommissionen und 2 Aufsichtskomissionen. Der Ständerat verfügt über 11 permanente Komissionen: 9 Legislativkommissionen und 2 Aufsichtskommissionen. Die Kommissionen des Nationalrats umfassen 25 Mitglieder, diejenigen des Ständerats 13 Mitglieder. Normalerweise finden die Kommissionen für 2 Tage jede 5-6 Wochen statt. Die Delegationen stellen normalerweise eine besondere Form von Kommissionen dar. Diese haben die Aufgabe, die Eidgenössische Bundesversammlung in verschiedenen internationalen parlamentarischen Versammlungen zu vertreten. Mitglieder dieser Delegationen sind sowohl Nationalräte als auch Ständerate, normalerweise ca. 10 Personen. Die Häufigkeit der Delegationstagungen hängt von der Intensität der Aufgaben ab. Normalerweise sind es 4-6 Tagungen im Jahr.
In der Legislatur 2007-2011 bin ich Mitglied der: a) Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) b) Delegation EFTA/EU, Präsident c) Redaktionskommission (RedK)
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