| Ignazio Cassis, Hans-Ulrich Bigler Prävention ja, aber wie? - Freisinn FDP, 3.5.2012 |
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Braucht es ein Präventionsgesetz? Der Ständerat will nicht, dass die Massnahmen zur Krankheitsvorsorge und Gesundheitsförderung stärker gesteuert und koordiniert werden. Er hat es mit 19 zu 20 Stimmen abgelehnt, auf solches einzutreten. Der Nationalrat beharrt hingegen auf die Vorlage und hat am 8. März mit 106 zu 79 Stimmen erneut beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Das Gesetz geht jetzt zurück an den Ständerat. Ein Streitgespräch mit NR Ignazio Cassis (FDP / TI) und Hans - Ulrich Bigler (Direktor Schweizerischer Gewerbeverband).
Was will das Präventionsgesetz überhaupt? Cassis: Das Präventionsgesetz will Ordnung in das heutige Chaos der Prävention schaffen. Das klingt doch sehr vernünftig. Warum stören Sie sich so an einem Organisationsgesetz, Herr Bigler? Bigler: Das ist eine absolute Augenwischerei. Es schafft mehr Bürokratie. Man vermischt Prävention und Sozialpolitik ganz gefährlich. Der Text besagt, dass man zur Reduktion gesundheitlicher Ungleichheiten beitragen will. Das lässt alles offen. Cassis: Prävention ist ja Sozialpolitik, gehört zur Sozialpolitik. Bigler: Genau da liegt ja die Gefahr. Zum Beispiel der Begriff Krankheit. Er wird neu definiert und ausgeweitet. Damit überlassen Sie der Verwaltung, dem Bundesamt für Gesundheit, einen viel grösseren Spielraum für ihre Kampagnenarbeit. Cassis: Das Problem der Definition von Krankheit ist ein theoretisches. Das wurde lange in der Kommission diskutiert. Das ist gar nicht so wichtig. Wichtig ist, dass wir klare Zuständigkeiten und eine klare Aufgabenteilung haben. Das reduziert nämlich die Bürokratie. Heute haben wir ein Kässeli-Denken: Ein Tabak-Präventions-Fonds-Kässeli, ein Stiftung-Gesundheitsförderung-Kässeli, ein Präventionsprogramme-Kässeli. Bigler: Wenn Sie den Begriff Krankheit erweitern, das heisst eine medizinische Untersuchung oder Behandlung nicht mehr nötig ist und nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit erfolgt, öffnen Sie einen neuen Anwendungsbereich. Da wird die Verwaltung reingehen. Wenn Sie sagen, dass man bei der Finanzierung Ordnung schaffen will, dann muss man gleichzeitig auch erwähnen, dass Sie bei den KVG-Prämien eine Erhöhung von 0,1% vorsehen. Also, die ganze Geschichte wird teurer. Es stimmt nicht, wenn man sagt, man will nur neu organisieren. Man will mehr Mittel. Und die viel beschworene Kostenneutralität? Cassis: Die Linken wollen sicher mehr Mittel, genau wie in jeder Sozialverischerung. Die heutige Vorlage ist aber absolut kostenneutral: Fr. 2.40 pro Person und Jahr, weniger als eine Tasse Kaffee! Bigler: Aber es wird teurer. Es ist eine Prämienerhöhung. Cassis: Nein: da täuschen Sie sich! Heute kann Bundesrat Berset in eigener Regie diese 2.40 Franken erhöhen. Nach Belieben. Mit dem neuen Präventionsgesetz fixiert das Parlament diesen Betrag auf max. 0,1% der durchschnittlichen Jahresprämie pro Kopf / pro Jahr (neuer Abs. 2 vom Art. 20). Dieses Geld wird neu wirksamer sein, denn der Bundesrat, mit Kantonen und Dritten, alle acht Jahre strategische Ziele festlegt. Können wir auf die Autonomie der Kantone noch kurz eingehen? Bigler: Das Präventionsgesetz bringt eine Zentralisierung. Der Föderalismus wird vernachlässigt. Was bedenklich ist: Prävention im Kreis 4 in Zürich hat nicht die gleiche Ausprägung wie z. B. Prävention im Goms. Das sind ganz andere Verhältnisse. Das ist das eine. Und das andere ist, das ist natürlich schöner Staatsglaube, den Sie da predigen, Herr Cassis. Das Bundesamt für Gesundheit hat das Personal um 50 Prozent erhöht in den letzten 10 Jahren. Der Personalaufwand ist in der gleichen Zeit um 70 Prozent gestiegen. Cassis: Aber Herr Bigler, das ist eben ohne das Gesetz passiert. Das Gesetz bringt neu Ordnung und weniger Willkür. Wir werden klare Zielsetzungen haben! Bigler: Das glaube ich nicht, das BAG wird das neue Gesetz mit Sicherheit für zusätzlichen Aktivismus zu nutzen wissen. Ich nehme nur das Beispiel Salze. Das heisst für den Bäckermeister, dass er alle seine Brote nach ganz anderen Rezepturen fertigen muss, weil sie sonst den Geschmack nicht mehr haben. Und damit eben auch nicht mehr den Absatz. Viele Liberale haben Mühe mit einem solchen Gesetz. Was kann man denen entgegnen? Cassis: Dass das, was Herr Bigler jetzt gesagt hat, mit dem Präventionsgesetz gar nichts zu tun hat. Das ist nämlich anderswo geregelt, im Lebensmittelgesetz. Bigler: Doch, dort beginnt es. Sie machen die Gesundheitsfolgeabschätzungen und sagen, welches Element, z. B. das Salz, falsch eingeschätzt wird. Cassis: Health Impact Assessment, also die Gesundheitsfolgeabschätzung heisst nichts anderes als, dass wir uns in der Politik die Frage stellen, welche Auswirkungen haben politische Entschiede im Transportwesen, Wohnwesen, usw. auf die Gesundheit der Menschen. Das machen wir ja schon für die Umwelt. Hat mit dem Salz und den Bäckermeister nichts zu tun. Ich möchte aber noch auf den Föderalismus zurückkommen. Dieses Gesetz schafft den Föderalismus nicht ab! Gibt aber dem Bund die Möglichkeit, eine kohärente Strategie zu definieren, die Aufgaben sinnvoll und klar aufzuteilen und die Mittel ordnungsmässig zu platzieren. Die Kantone sind ja klar dafür. Und Staaatsgelder effizient einzusetzen, ist ein urliberales Anliegen. Bigler: Das ist ein Grundlagenirrtum. Sie werden nicht mehr Ordnung schaffen. Wir haben heute 1,5 Milliarden Franken in der Prävention. Sie verschaffen dem Staat mehr Macht. Im Prinzip geben Sie dem Bund mehr Kompetenzen. Schauen wir, wie die Verwaltung das umgesetzt hat und was auf uns zugekommen ist. Mehr Staat ist nicht liberal. Da steht Aussage gegen Aussage. Vielleicht hilft ja der Blick ins Ausland. Was hat man da für Erfahrungen gemacht? Cassis: In den OECD-Ländern misst man die Präventionsgelder an den Gesundheitsausgaben. In der Schweiz sind wir gemäss OECD etwas unterdurchschnittlich: Auf 2,2%. Der Durchschnitt liegt bei 2,7%. Gemäss WHO- und OECD–Berichts dürfte es sich die Schweiz schon noch leisten, etwas mehr auszugeben. Das ist für mich aber nicht die Priorität: ich will einfach die heutige Gelder besser ausgeben. Brechen wir es auf die Lebensrealität der Leute herunter. Es gibt doch auch positive Beispiele wie Karies-Programme in Schulen oder bei Brustkrebs? Bigler: Je fallspezifischer das Prävention erfolgt, desto besser wirkt sie. Sie haben ja jetzt genau gute Beispiele genannt, was eben funktioniert. Weshalb hat es funktioniert? Weil der finanzielle Anreiz beim Konsumenten liegt. Weil wir alle unsere Zahnschäden selber bezahlen müssen. Es schafft neue Konfliktfelder, dass man die sozialpolitische und die krankheitspolitische Geschichte vermischen will. Das ist für die Wirtschaft grundsätzlich ein No-Go. Cassis: Die Wirtschaft ist gar nicht einhellig dieser Meinung. Economiesuisse, die Gruppe Handel und Industrie unterstützen das Gesetz.. Bigler: Lassen Sie mich das noch einmal klar auflisten. Es gibt vier Punkte, die wir kritisieren. Und die sind in der Fahne heute drin. Die Gleichschaltung von Sozialpolitik und Präventionsmassnahmen. Der zweite Punkt ist die Ausweitung des Begriffs Krankheit. Der dritte Punkt ist die Gesundheitsfolgen-Abschätzung. Und der vierte Punkt ist, dass es letztlich teurer wird. Über den Prozentsatz können wir uns ja noch streiten. Aber es ist klar, dass es teurer wird. Diese vier Punkte sind ein No-Go. Cassis: Präventionspolitik ist ja Sozialpolitik: gehört zusammen. Zum Krankheitsbegriff änderst sich in meinen Augen mit diesem Gesetz überhaupt nichts. Drittens. Gesundheitsfolgeabschätzungen sind ein modernes Instrument um Krankheitskosten zu vermeiden und in einigen Kantone schon verwendet (Tessin, Genf, Jura, z.B.). Dieses kostenneutrale Organisationsgesetz ist das Mittel, Staatsgelder effizienter einzusetzen. Das ist ein urliberales Anliegen!
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